Bei Poolwasser handelt es sich um Wasser, das u.a. durch häuslichen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert und somit als Abwasser zu betrachten ist. Dieser Gebrauch basiert sowohl auf Verunreinigungen durch Badende (z.B. Schweiß, Sonnencreme, Haare) als auch auf dem Einsatz chemischer Zusatzstoffe (v.a. chlorhaltige Desinfektionsmittel und Biozide).
Folglich ist die gesamte Menge der Kläranlage über die öffentliche Abwasserkanalisation zuzuführen. Falls der Pool zu Beginn und am Ende der Nutzungsperiode mit chemischen Reinigungsmitteln gesäubert wird, ist die dabei anfallende Abwassermenge ebenfalls der Kanalisation zuzuführen.
Die Einleitung ist vorab mit den Betreibern der Kläranlagen abzustimmen.
Die Einleitung des Poolwassers in die Kanalisation hat zur Folge, dass die bestehenden Abzugszähler zur Befüllung von Pools nicht mehr berücksichtigt werden.
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